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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Unternehmen oder Verbraucher) und dem Auftragnehmer, Michael Schilde Business Consulting e.U., FN 622332w, Firmenbuchgericht Wr. Neustadt, mit Sitz in Perchtoldsdorf, vertreten durch den Inhaber Michael Schilde (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Anbieter“ genannt).

(2)  Diese AGB regeln die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, Schulungen, Online-Kursen, Webinaren und den Erwerb digitaler Inhalte durch Unternehmer und Verbraucher. Soweit nicht anders geregelt, gelten sie sowohl für Geschäfte mit Verbrauchern als auch für Geschäfte mit Unternehmern und Unternehmen.
Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den zwingenden Bestimmungen des KSchG oder FAGG gehen letztere vor.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

(4) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(5) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

(6)  „Online-Kurse“ und „Schulungen“ im Sinne dieser AGB umfassen digitale Inhalte, Webinare, Live-Workshops, vorab aufgezeichnete Schulungsmodule sowie ergänzende Lernmaterialien. Diese können im Wege der Einzelbuchung oder über Abonnementmodelle bereitgestellt werden.

2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

(1) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrags an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

(2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die der durch ihn beauftragten Dritten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber Bericht zu erstatten.

(2) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrags nach Abschluss des Auftrages.

(3) Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Unternehmensberatung und Leistungen für Unternehmen

(1) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

(2) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6.2 Online-Kurse und digitale Inhalte

(1) Mit dem Kauf eines Online-Kurses oder digitalen Inhalts erwirbt der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.

(2) Die erworbenen digitalen Inhalte sind ausschließlich für den persönlichen oder internen geschäftlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Jede Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist untersagt.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zu Online-Kursen oder digitalen Inhalten zu sperren, wenn Verstöße gegen die Nutzungsrechte festgestellt werden.

7. Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Online-Kursen.

8. Haftung / Schadenersatz

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

(2) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

(4) Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

(5) Sollten digitale Inhalte oder Online-Kurse aufgrund technischer Probleme über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden nicht verfügbar sein, wird dem Kunden eine angemessene Verlängerung der Nutzungsdauer oder eine Teilrückerstattung angeboten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(6) Für Fehler oder Unvollständigkeiten in den bereitgestellten Schulungsunterlagen wird keine Haftung übernommen.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

(2) Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Kontext der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

(3) Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

(4) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt, auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisiertes Kundenfeedback für Marketingzwecke zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass keine persönlich identifizierbaren Informationen ohne vorherige Zustimmung der Kunden verwendet werden.

10. Honorar

10.1 Honorar für Unternehmensberatung und Dienstleistungen für Unternehmen

(1) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen und für den jeweiligen Fortschritt Akontozahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.

(3) Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

(4) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die aufseiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses bislang nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

(6) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

(7) Ist nichts anderes vereinbart, ist das Honorar binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

10.2 Preise und Zahlungsbedingungen für Online-Kurse und Schulungen

(1) Die Preise für Online-Kurse, Schulungen und digitale Inhalte sind vor der Buchung oder dem Kauf ersichtlich und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung für Online-Kurse oder Schulungen ist sofort fällig und erfolgt über die angebotenen Zahlungsmethoden. Erst nach vollständiger Zahlung wird der Zugang zu digitalen Inhalten oder Live-Schulungen freigeschaltet.

(3) Abonnement-Modelle verlängern sich automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht vor Ablauf der vereinbarten Frist gekündigt werden.

(4) Rückerstattungen sind nach Freischaltung oder Nutzung digitaler Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.


10.3 Nichtzahlung und Leistungsverweigerung

(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Diese betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer und 4 % p.a. für Verbraucher.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen einzustellen oder den Zugang zu digitalen Produkten zu sperren, solange offene Forderungen bestehen.

11. Elektronische Rechnungslegung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder über ein Rechnungsportal) zu übermitteln.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrags

12.1 Unternehmensberatung und projektbasierte Dienstleistungen

(1) Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der vollständigen Rechnungslegung.

(2) Der Vertrag kann dennoch jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

(3) Laufende Beratungsverträge mit regelmäßigen Leistungen (z. B. monatliche Betreuung) können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

12.2 Kündigung von Online-Kursen und Abonnements

(1) Die Kündigung eines Online-Kurs-Abonnements kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode erfolgen.

(2) Bei Live-Schulungen gilt eine Stornierungsfrist von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Danach ist eine Rückerstattung nur möglich, wenn die Schulung vom Anbieter abgesagt oder verschoben wird.

13. Streitbeilegung

(1)   Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

(3) Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vor prozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14. Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

(2) Änderungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Der Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen können vorgenommen werden, um auf Veränderungen in der Geschäftspraxis, Marktbedingungen, technologische Entwicklungen, Änderungen in der Rechtslage oder aus anderen triftigen Gründen zu reagieren.

(5) Über wesentliche Änderungen der AGB wird der Auftraggeber in angemessener Frist vor Inkrafttreten der Änderungen informiert. Auftraggeber haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung, den Änderungen zu widersprechen. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen zu beenden.

(6) Die Benachrichtigung über Änderungen der AGB erfolgt schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, an die letzte bekannte Adresse des Kunden.

(7) Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Personen jedwedes Geschlechts in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist jeweils die geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht).

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass ihm der Zugang zu digitalen Inhalten (z. B. Online-Kursen oder Schulungen) noch vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt wird, und er zur Kenntnis genommen hat, dass er dadurch auf sein Widerrufsrecht verzichtet (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

(4) Es genügt, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

(5) Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Kunde das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

  • Widerrufsformular
    An Michael Schilde Business Consulting e.U., R.-Hamerling-G. 3/2, 2380 Perchtoldsdorf, [email protected]:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

    (*) Unzutreffendes streichen.